Schriftgröße: + -
Home > Film erleben > Krzysztof Kieślowski

Dekalog

Entdecken Sie unsere Animation und tauchen Sie ein in das Universum von Kieslowskis Dekalog: Zusatzinformation, Videoausschnitte und Tipps von Experten.

> TV-Programm > Dekalog (9)

Dekalog

Entdecken Sie unsere Animation und tauchen Sie ein in das Universum von Kieslowskis Dekalog: Zusatzinformation, Videoausschnitte und Tipps von Experten.

Dekalog

Donnerstag 27. März 2008 um 14.00 Uhr - 27/08/08

Dekalog (9)

Ein Chirurg erfährt, dass er für immer impotent sein wird, was zu Eifersucht, Angst und Selbstzweifel führt. - Neunter Teil des zehnteiligen Filmzyklus' "Dekalog".

9. Du sollst nicht begehren, deines Nächsten Weib

Für den glücklich verheirateten Chirurgen Roman bricht eine Welt zusammen, als er erfährt, dass er für immer impotent sein wird. Seine Frau Hanka versichert ihm, dies sei nicht wichtig. Dennoch misstraut Roman seiner Frau und spioniert ihr heimlich nach. Da Hanka tatsächlich eine Affäre mit einem Studenten hat, wird die Ehe auf eine harte Probe gestellt. Es kommt zu zahlreichen Missverständnissen, für die verschiedene Telefonanrufe verantwortlich sind.
Obwohl Hanka fest entschlossen ist, ihre Affäre mit dem Studenten zu beenden, will Roman sich das Leben nehmen. Er hat einen Unfall, aber Hanka ist für ihn da.


ZUSATZINFORMATION

"Du sollst nicht begehren, deines Nächsten Weib". Das neunte Gebot zählt wohl nicht nur zu den am häufigsten gebrochenen Geboten, es bildet auch den Stoff, aus dem im Kino die Geschichten sind. Kieslowski inszenierte seinen Film als Melodram. "Dekalog, Neun" erzählt von übersteigerten Emotionen und daraus entstehenden Missverständnissen. Kieslowski selbst sagt über den Film: "Man könnte diesen Film auch als 'Kurze Geschichte über das Telefon' bezeichnen: das ideale Mittel, damit die Menschen einander nicht treffen oder verstehen."

Alle Spielfilme des Monats


Dekalog, Neun
Donnerstag 27. März 2008 um 14.00 Uhr
Keine Wiederholungen
(Polen, Deutschland, 1989, 58mn)
ARTE F

Erstellt: 27-08-08
Letzte Änderung: 27-08-08