Das Erbgut eines Menschen ist, außer bei eineiigen Zwillingen, einzigartig. Jede Zelle enthält die komplette Erbinformation, gespeichert in den Chromosomen des Zellkerns in Form von DNA (Desoxyribonukleinsäure). Das Genom (die Gesamtheit der Erbinformation) eines Menschen setzt sich aus 3,2 Milliarden DNA-Basenpaaren zusammen, von denen jedoch nur drei Prozent die Informationen für den Aufbau des menschlichen Körpers bereitstellen. Etwa 97 Prozent sind Abschnitte ohne Genfunktion (sog. nicht-codierende Bereiche). Innerhalb dieser Bereiche gibt es zahlreiche Abschnitte, die sich aus Wiederholungen derselben kurzen Basenabfolge zusammensetzen. Diese Wiederholungssequenzen (variable number of tandem repeats, VNTR-Loci) unterscheiden sich stark von Individuum zu Individuum. Ihre Untersuchung wird deshalb in der Forensik zur Identifizierung von möglichen Tätern bei Gewaltverbrechen oder zur Analyse von Verwandtschaftsverhältnissen („Vaterschaftstest“) genutzt.
Für den „genetischen Fingerabdruck“ wird die DNA im ersten Schritt aus menschlichen Zellen isoliert, etwa aus Zellen der Mundschleimhaut, des Blutes, aus Haarfollikelzellen oder Spermien. Für die Untersuchung reicht theoretisch eine einzige Zelle aus.
Bestimmte DNA-Abschnitte mit Wiederholungssequenzen werden anschließend mit Hilfe der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) vervielfältigt. Für die anschließende RFLP-Analyse (Restriktions-Fragment-Längen-Polymorpismus)wird die vervielfältigte DNA mit hoch spezifischen Enzymen an definierten Stellen vor und hinter einem VNTR-Locus geschnitten. Die unterschiedlichen Fragmente werden dann in einem Gel nach Größe und Ladung aufgetrennt(Gelelektrophorese) und können durch spezifische Nachweistechniken (Färbung, Zugabe von komplementären DNA-Markern) sichtbar gemacht werden. Bei einer Standardanalyse werden von zwei zu vergleichenden DNA-Proben 12 bis 16 Genorte auf Identität untersucht.
Aus dem Ergebnis errechnet sich statistisch die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer z.B. an einem Tatort gesicherten DNA-Spur mit der DNA-Probe eines möglichen Täters. Beim „Vaterschaftstest“ werden auf die gleiche Weise zwei DNA-Proben miteinander verglichen. Weitergehende Aussagen, etwa zu Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Charakter oder möglichen Erbkrankheiten, sind mit dieser Methode nicht möglich. Nach geltendem Recht dürfen in den Datenbanken des BKA nur Informationen über nicht-codierende DNA-Abschnitte gespeichert werden.© GSF – Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, FLUGS-Fachinformationsdienst






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