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Produktpiraterie

Der Themenabend analysiert die Folgen der Produktpiraterie. Ein Thema, das auch beim G8-Gipfel Anfang Juni in Heiligendamm ganz oben auf der Tagesordnung steht.

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17/09/08

Glossar

Fälschung:
Kopie eines Originals oder eines rechtlich geschützten Produktes in allen Details (Eigenschaft, Material, Signatur etc.), so dass es wie das Original- oder Markenprodukt erscheint. Für den Käufer ist dabei nicht ersichtlich, dass er kein Originalprodukt erwirbt sondern eben nur eine perfekte Fälschung. Dem Kunden drohen dabei unangenehme Konsequenzen (durch gefälschte Medikamente, Kfz-Ersatzteile etc.) ebenso wie dem Hersteller (Bußgeld oder gar Haftstrafe).

Können Sie das Original von der Fälschung unter- scheiden? Machen Sie den Test in unserer Fotogalerie.
Plagiat:
Ein Plagiat ist ein imitiertes, also nachgemachtes, Produkt, das für den Verkauf hergestellt wird. Es kann sowohl eine exakte Kopie des Originals sein als auch kleine, dem Betrachter nicht auffallende Veränderungen beinhalten.

Marken- und Produktpiraterie:
Unter Markenpiraterie versteht man die vorsätzliche Verwendung einer Marke, eines Namens, einer Geschäftsbezeichnung oder einer Verpackung durch andere als den Hersteller des Produktes. Problematisch ist die unterschiedliche Handhabung des Markenrechtes in der Welt: So können z.B. in China im Urheberland registrierte Markenzeichen legal durch Dritte angemeldet werden.
Produktpiraterie bezeichnet das Nachahmen oder Fälschen von Produkten wobei u.a. Marken-, Patent- und Urheberrechte verletzt werden.

Raubdesigner:
Ausdruck für Unternehmen, die Fälschungen und Plagiate in Auftrag geben und über ihr Vertriebssystem in großen Mengen absetzen.

Replik:
Eine vom Künstler / Hersteller / Inhaber der Rechte selbst angefertigte Nachbildung des Originals. Sie muss als solche gekennzeichnet sein.

Erstellt: 24-05-07
Letzte Änderung: 17-09-08