Das Zivilrecht, das für griechische Bürger gilt, hat mit der Scharia nichts gemein. Nehmen sie die Unterhaltszahlungen bei Scheidungen: Die sind in der Scharia auf einige Monate beschränkt, die Zeit, bis die Frau Arbeit finden und sich selbst ernähren kann. Auch bei der Zuerkennung des Sorgerechts gibt es Unterschiede.
Und die Scheidung selbst erst! Da ist es so, dass die Frau vor dem Mufti gar nicht unbedingt anwesend sein muss. Da kann sich der Ehemann sogar scheiden lassen, ohne dass sie es weiß!
Das größte Problem für uns ist aber, dass die Scharia auf Arabisch abgefasst ist. Das heißt, dass griechisch- oder türkischsprachige Anwälte gar nicht verstehen, was das Koran-Recht genau sagt. Sie haben keinen Text, den sie lernen und anwenden könnten.
Der Mufti ist ganz allein. Er fällt sein Urteil allein und auf Arabisch. Wir können also nicht einmal seine Urteile genau verstehen. Die Sprache ist also das erste Problem.
Das zweite ist, dass die Urteile sehr schnell gefasst werden, auch ohne dass die beiden Parteien und ihre Anwälte anwesend sind. Und die griechischen Gerichte registrieren die Urteile des Muftis bloß. Eigentlich müssten sie ihre Rechtmäßigkeit überprüfen, aber in der Praxis segnen sie die Entscheidungen des Muftis bloß ab."







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