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Wut in den Städten

Am 27.10.2005 werden zwei Jugendliche aus der Pariser Vorstadtsiedlung Clichy-sous-Bois in einer Transformator-station durch Stromschläge tödlich verletzt. Ein dritter Jugendlicher kommt mit schweren Verbrennungen davon und schlägt Alarm... Es ist der Anfang einer drei Wochen andauernden Krisensituation.

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Wut in den Städten

Am 27.10.2005 werden zwei Jugendliche aus der Pariser Vorstadtsiedlung Clichy-sous-Bois in einer Transformator-station durch Stromschläge tödlich verletzt. Ein (...)

Wut in den Städten

05/11/10

"L'affaire Clichy" - Ein Blick zurück

  • 25. Oktober 2005
Innenminister Nicolas Sarkozy verkündet in Argenteuil: „Wir werden Euch dieses Pack vom Hals schaffen“.

  • 27.Oktober
Der 17-jährige Zyed Benna und der 15-jährige Bouna Traoré werden in einem Transformatorenhäuschen, in das sie sich vor der Polizei geflüchtet haben, durch Stromschläge tödlich verletzt. Ein dritter Jugendlicher, der 17 ½jährige Muhittin Altun, erleidet schwerste Verbrennungen. In der Nacht kommt es in Clichy-sous-Bois zu ersten gewalttätigen Ausschreitungen.

  • 28. Oktober
Der französische Innenminister erklärt, es habe sich um einen Diebstahl von Baumaterial gehandelt und bekräftigt, die Jugendlichen seien nicht von der Polizei verfolgt worden.

  • 3. November
Die Familien der Opfer erstatten Anzeige gegen Unbekannt wegen unterlassener Hilfeleistung; ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet.

  • 4. November
Die Unruhen weiten sich auf andere Städte Frankreichs aus.

  • 9. November
Verhängung des Ausnahmezustandes, der erst am 4. Januar 2006 wieder aufgehoben wird.

 
  • Der Stand des Ermittlungsverfahrens
Im Zuge der Ermittlungen leitet der zuständige Untersuchungsrichter Ende November gegen 5 Polizeibeamte ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der unterlassenen Hilfeleistung ein. Ein erster Schritt auf dem Wege zur Aufklärung der Vorgänge. Außerdem liegt eine Anzeige der Rechtsanwälte von Muhittin Altun wegen „vorsätzlichen Versuchs der Körperverletzung und Urkundenfälschung“ aufgrund der Umstände der Vernehmung ihres Mandanten am 28. Oktober 2005 im Beaujon-Krankenhaus vor. Die dabei angewandten Methoden werden von der Nationalen Berufsethik-Kommission der Sicherheitsdienste (Commission nationale de déontologie de la sécurité - CNDS) als „Verletzung der Berufspflichten“ bewertet, umso mehr als der schwer verletzte Muhittin Altun zum betreffenden Zeitpunkt minderjährig ist bzw. die „Altersgrenze von 21 Jahren“ noch nicht erreicht hat.

Erstellt: 28-11-06
Letzte Änderung: 05-11-10