"Unüberlegt und missverständlich"
Am 22. März will Innenminister Hans-Peter Friedrich eine Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten der Länder einberufen, um die Kriterien für ein NPD-Verbotsverfahren gemeinsam festzulegen. Mit den so gesammelten Beweisen könnte dann Ende Mai ein erster Überblick über die Beweislage erstellt werden.Hoffnungen auf ein rasches Verbot hat Generalbundesanwalt Harald Runge gedämpft. Er sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen den Taten der Nazi-Terroristen und der NPD, die „NSU“ nicht als militanten Arm der Partei. Und deren Vorsitzender Holger Apfel achtet neuerdings peinlich darauf, einem Verbotsverfahren keine neuen Argumente zu liefern. Frühere Äußerungen, in denen er seine Partei stolz als „verfassungsfeindlich“ lobt und das demokratische „System“ bekämpfen will, sieht er heute als „unüberlegt und missverständlich“.
Und so profitiert ausgerechnet eine Nazi-Partei von den hohen Hürden, die das Grundgesetz für Parteienverbote vorsieht – als historische Antwort auf die Gräuel der NS-Diktatur.







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