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ARTE Journal - 15/02/12

NPD-Verbot Ja oder Nein?

Jedes Jahr am 13. Februar stellt sich angesichts des Neonazi-Aufmarsches in Dresden diegleiche Frage: Muss man die NPD verbieten?

Dieses Jahr stellt sie sich um so drängender, als im November letzten Jahres die Morde der Nazi-Terrorzelle „NSU“ bekannt wurden. Denn seit die ersten Verbindungen ehemaliger NPD-Funktionäre zu den Terroristen auftauchten, sehen viele die Chance, endlich handfeste Beweise für ein erfolgreiches Verbotsverfahren zusammenzutragen. Doch die Angst vor einem erneuten Scheitern in Karlsruhe ist groß. Wird das Verfahren wie 2003 wegen der Durchdringung mit V-Leuten des Verfassungsschutzes eingestellt oder lehnen die Verfassungsrichter gar ein Verbot ab, gilt die NPD als gestärkt, versehen mit dem Siegel „unverbietbar“. Deshalb soll nun jeder Schritt gut geplant werden, die Erkenntnisse der neuen Untersuchungsausschüsse und Bund-Länder-Kommission in ein Verbotsverfahren mit einfließen.

"Unüberlegt und missverständlich"

Am 22. März will Innenminister Hans-Peter Friedrich eine Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten der Länder einberufen, um die Kriterien für ein NPD-Verbotsverfahren gemeinsam festzulegen. Mit den so gesammelten Beweisen könnte dann Ende Mai ein erster Überblick über die Beweislage erstellt werden.

Hoffnungen auf ein rasches Verbot hat Generalbundesanwalt Harald Runge gedämpft. Er sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen den Taten der Nazi-Terroristen und der NPD, die „NSU“ nicht als militanten Arm der Partei. Und deren Vorsitzender Holger Apfel achtet neuerdings peinlich darauf, einem Verbotsverfahren keine neuen Argumente zu liefern. Frühere Äußerungen, in denen er seine Partei stolz als „verfassungsfeindlich“ lobt und das demokratische „System“ bekämpfen will, sieht er heute als „unüberlegt und missverständlich“.
Und so profitiert ausgerechnet eine Nazi-Partei von den hohen Hürden, die das Grundgesetz für Parteienverbote vorsieht – als historische Antwort auf die Gräuel der NS-Diktatur.

Tom Theodor, ARTE Journal

Erstellt: 13-02-12
Letzte Änderung: 15-02-12