Zusatzstoffe sollen die Eigenschaften von Lebensmitteln verbessern, ihren Geschmack beeinflussen, das Aussehen, die Haltbarkeit verbessern oder einfach die technologische Verarbeitung erleichtern. EU-weit sind rund 320 Zusatzstoffe zugelassen. Sie sind mit einem E und einer dreistelligen Zahl gekennzeichnet. "E" steht für "EG/EU" bzw. für "edible/essbar". So ist zum Beispiel Backpulver ein typischer Zusatzstoff und hat die Nummer E 500. Backpulver treibt den Teig und macht auf diese Weise den Kuchen locker. Das ist eine von vielen Aufgaben, die Zusatzstoffe übernehmen.Anwendungsgebiete der Zusatzstoffe
Zusatzstoffe müssen bestimmte Aufgaben erfüllen, um überhaupt als Zusatzstoffe zugelassen zu werden. So sollen sie zum Beispiel den Nährwert verbessern, etwa durch den Zusatz von Vitamin A in Margarine oder Mineralstoffen in Frühstücksflocken. Sie werden auch zur Steigerung des Genusswertes eingesetzt, wie beispielsweise Farbstoffe in Süßwaren, Süßungsmittel wie Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe in Softdrinks oder auch Geschmacksverstärker in Fertigsuppen. Ebenso können Zu-satzstoffe in der Lebensmittelindustrie technische Prozesse vereinfachen oder ermöglichen. Hierzu zählen Treibgase, die z.B. Sprühsahne aus ihrem Behältnis pressen oder Trennmittel, welche unter anderem das Verkleben von Bonbons und das Verklumpen von Salz verhindern. Eine der wichtigsten Aufgaben von Zusatzstoffen aber besteht darin, Lebensmittel länger haltbar zu machen. So hemmen Konservierungsstoffe das Wachstum beispielsweise von Schimmelpilzen oder Fäulniserregern, Antioxidationsmittel verhindern unter anderem das Ranzigwerden von Fett.
ZulassungsverfahrenDamit ein Zusatzstoff Lebensmitteln zugesetzt werden darf, muss er ein aufwändiges und in der gesamten EU verbindliches Prüfverfahren über sich ergehen lassen. Voraussetzungen für seine Zulassung: Er muss gesundheitlich unbedenklich sein, er darf den Verbraucher nicht täuschen (z.B. grüner Farbstoff zur "Auffrischung" von Erbsen), er muss einen bestimmten technologischen Zweck erfüllen. (z.B. konservieren, emulgieren, stabilisieren usw.).
Der Hersteller muss den wissenschaftlich fundierten Nachweis über die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Zusatzstoffs führen. Dazu gehören Untersuchungen über dessen Verhalten im menschlichen Körper, eine mögliche Anreicherung im Organismus, eventuelle Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen und/oder Nahrungsbestandteilen sowie sein Einfluss auf die Nährstoffaufnahme. Außerdem muss der Hersteller toxikologische Untersuchungen - in der Regel Tierversuche - durchführen. Dabei wird die täglich tolerierbare Tagesdosis (ADI-Wert) ermittelt, die bei lebenslanger Aufnahme und unter Einrechnung eines Sicherheitsfaktors ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich ist.
Zusatzstoffe als Allergieauslöser
Trotz der strengen Zulassungsvorschriften kann es sein, dass empfindliche Personen auf bestimmte Zusatzstoffe mit allergieähnlichen Symptomen reagieren: Asthma, tränende Augen, tropfende oder verstopfte Nase, Hautjucken, Bläschen und Hautödeme. Diese Reaktionen gehören in der Regel nicht zu den echten Allergien, da das Immunsystem nicht beteiligt ist. Sind Sie allergie-empfindlich, dann sollten Sie besonders auf folgende Zusatzstoffe achten, die unter Umständen unerwünschte Reaktionen auslösen können:
- Azofarbstoffe: E 102 Tartrazin, E 110 Gelborange, E 122 Azorubin, E 123 Amaranth, E 124 Cochenillerot, E 129 Allurarot, E 151 Brilliantschwarz BN
- Konservierungsstoffe: E 210-212 Benzoesäure und ihre Salze, E 220-228 Schwefeldioxid und Sulfite
- Antioxidationsmittel: E 310-312 Gallate, E 320 BHA, E 321 BHT.
HIPPOKRATES - Gesundheitsmagazin
Dienstag, 20. Juni 2006 um 14.00 Uhr
Wiederholung vom 13. September 2005
Redaktion: Heidemarie Petters Koproduktion ZDF -ARTE G.E.I.E.






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