Wir haben unsere Historikerin Madame Catherine Bérange gebeten, die Frage unseres Zuschauers zu beantworten: Wenn ich Ihre Frage recht verstehe, geht es Ihnen nicht um Fenster in leerstehenden Häusern, die zugemauert sind, sondern um Fenster in bewohnten Häusern in gutem Zustand.Um dieses Kuriosum zu verstehen, muß man wissen, daß 9 Jahre nach der französischen Revolution, also zur Zeit des sogenannten Direktoriums, in Frankreich eine neue Steuer erhoben wurde: Hausbesitzer wurden nach der Anzahl der Fenster und Türen ihres Hauses besteuert. Das wurde anhand von ganz präzisen Kriterien beurteilt, wie man an diesem Gesetzestext sieht:
Artikel 3: Türen und Fenster in Gemeinden unter 5000 Einwohnern kosten O Fr 20, fünf bis zehntausend 0 Fr 25, 10 bis 25 000 0 Fr 30, 35 bis 50 000 0 Fr 40, 50 bis 100 000 0 Fr 50, über 100 000 0 Fr 60. Hoftore, Ladentüren, Türen von Großhändlern, Türen von Kommissionären oder Maklern kosten das doppelte.
Artikel 4: In Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern kosten die Fenster im dritten, vierten und fünften Stock nur O Fr 25. Diese Steuer galt den reicheren Bürgern. Doch viele Fenster bedeuten nicht automatisch Reichtum. So sahen sich viele Hausbesitzer gezwungen, ein paar Fenster zuzumauern, um weniger Fenstersteuer zu zahlen.
Bald schlugen vor allem Ärzte gegen diese Steuer Alarm, denn die Wohnungen wurden immer dunkler und stickiger, besonders in den armen Vierteln. Das war der Grund, weswegen die Steuer, die dem Staat sowieso nicht die erhofften Einnahmen brachte, 1926 abgeschafft wurde. Leider wurden viele dieser zugemauerten Fenster nicht wieder geöffnet, weil die Innenräume inzwischen anders aufgeteilt waren. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit zufriedenstellend beantworten.







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